4,24 Prozent – Bundesrat genehmigt Rentenerhöhung ab Juli

Rentner können sich über eine Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für eine Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2026 freigemacht. Die gesetzlichen Renten steigen dann in Ost wie West um 4,24 Prozent.

In seiner Juni-Sitzung hat der Bundesrat einer diesbezüglichen Rechtsverordnung des Bundessozialministeriums sein Plazet gegeben. Das Abstimmungsergebnis war einstimmig. Damit steht einer Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 nichts mehr im Wege.

Der Anstieg der Rente um 4,24 Prozent gilt bundeseinheitlich, das heißt sowohl für die West- als auch die Ost-Bundesländer. Der Rentenwert (also die Entsprechung eines gesammelten Rentenpunktes in Geldwert) erhöht sich dadurch von 40,79 auf 42,52 Euro. Die Anpassung der Rentenhöhe an die wirtschaftliche Situation erfolgt alljährlich durch die Bundesregierung, die dazu allerdings der Zustimmung der Länder bedarf.

Es handelt sich die viertniedrigste Erhöhung der vergangenen sechs Jahre. 2020 hatte es in den alten Bundesländern gar keine Erhöhung geben, in der ehemaligen DDR nur um 0,72 Prozent. Von 2022 bis 2024 erfolgten der Deutschen Rentenversicherung zufolge dagegen höhere Rentenanpassungen: 2022 um 5,35 (West) und 6,12 Prozent (Ost), 2023 um 4,39 (West) beziehungsweise 5,86 Prozent (Ost), und im Jahr 2024 war in Ost wie West ein Anstieg von 4,57 Prozent zu verzeichnen. 2025 hatte sich dann mit gesamtdeutschen 3,74 Prozent der Rentenanstieg wieder verlangsamt.

Dem neuen Rentenwert zufolge steigt damit eine Standardrente auf der Grundlage eines durchschnittlichen Verdienstes bei 45 Beitragsjahren kommenden Monat um fast 78 Euro im Monat. Das ergibt dann eine Standardrente von 1.913 Euro brutto. Durch die Erhöhung der Altersbezüge könnten allerdings auch einige Rentner wieder steuerpflichtig werden.

Die Rentenerhöhung entspricht der Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland. Deren Zuwachs lag nach Auskunft des Statistischen Bundesamts im Jahr 2025 und Anfang 2026 bei 4,2 beziehungsweise 4,1 Prozent. Bei der Berechnung der Rentenanpassung ist das Bundessozialministerium von einer Lohnentwicklung um die 4,25 Prozent ausgegangen.

Die Rentenanhebung gilt nicht nur für frühere Arbeitnehmer, sondern auch für Landwirte und Empfänger von Pflegegeld wie auch für die Witwenrente. Für Landwirte etwa erhöht sich der allgemeine Rentenwert ab Juli von 18,83 Euro auf 19,63 Euro. Der Mindestbetrag des Pflegegeldes bei der gesetzlichen Unfallversicherung liegt dann bei 482 Euro (zuvor 462 Euro), der Höchstbetrag bei 1.916 Euro (bisher 1.838 Euro).

Nachdem nunmehr der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hat, steht also einer Rentenerhöhung für die 19 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente zum Sommerbeginn nichts mehr im Wege. Lediglich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss noch erfolgen.

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