Wer auch immer gehofft hat, das Bundesverfassungsgericht könne sich mit der Frage befassen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt noch seinem Auftrag nachkommt, oder diesen durch die eklatante Einseitigkeit der dargestellten Positionen nicht längst preisgegeben hat, wird auch beim jetzt begonnenen Verfahren wieder einmal enttäuscht. Die Frage, ob für diese Beschallung überhaupt noch ein Zwangsbeitrag eingezogen werden dürfte, bleibt ungeklärt.
Das Verfahren, mit dem sich das Verfassungsgericht tatsächlich befasst, und in dem heute die Anhörung stattgefunden hat, ist vielmehr eine Klage der Rundfunkanstalten gegen den Beschluss des Bundesländer zur von den Anstalten geforderten Erhöhung für den Zeitraum 2025 bis 2028. Die Bundesländer hatten es abgelehnt, den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen.
Das halten die Anstalten für verfassungswidrig, da die Erhöhung die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) der Rundfunkanstalten war. Die Bundesländer dürften nur einstimmig von der Empfehlung der KEF abweichen, so die Sender. Bestückt ist die KEF vor allem mit Betriebswirtschaftlern, Rechnungsprüfern und Wirtschaftsberatern.
Allerdings – die KEF hat ihre damalige Empfehlung inzwischen korrigiert und fordert nur noch eine halb so große Erhöhung. Die Sender hätten mehr Geld eingenommen, als 2024 erwartet worden war, denn es gebe mehr Haushalte in Deutschland, und die Sender hätten Zinseinnahmen gemacht.
In einem Urteil aus dem Jahr 2018 zur Legitimität des Rundfunkbeitrags hatte das BVerfG betont, gerade durch die gestiegene Vielfalt digitaler Medien steige die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
"Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden."
Die Entscheidung der Bundesländer Ende 2024, den Beitrag nicht zu erhöhen, war durchaus eine Reaktion auf zunehmende Kritik an der Leistung ebendieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine Kritik, die die Rundfunkanstalten – trotz in Umfragen belegter abnehmender Glaubwürdigkeit – nicht wahrnehmen wollen. Genau das haben sie auch durch die Klage bestätigt, die sie gegen den Beschluss der Bundesländer führen.
Ein Urteil wird erst gegen Jahresende erwartet.
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