Untersuchungsausschus gegen Thüringer Verfassungschef Kramer: Zeugen werden zur Belastungsprobe

Der Thüringer Untersuchungsausschuss zur Affäre um den Thüringer Verfassungschef Stephan Kramer geht in die nächste Runde: Zwei ehemalige Referatsleiter des dortigen Verfassungsschutzes sagen am Montag im Landtag aus. Für Kramer könnte es eng werden.

Etwa anderthalb Jahre, nachdem Vorwürfe gegen die Amtsführung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer veröffentlicht wurden, kommt es am Montag zum ersten großen Meilenstein in der Aufarbeitung: Erstmals seit Einberufung des Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag werden Zeugen vorgeladen, wie Apollo News berichtet.

Vor allem die geladenen Zeugen könnten "explosive Details zur Affäre rund um den Amtschef Kramer liefern". Beide amtierten zu unterschiedlichen Zeitpunkten als Leiter des wichtigsten Referats der Behörde – des damaligen Referats 52 für "Rechts- und Linksextremismus". Sie erlebten die Verfehlungen Kramers während ihrer Zeit im Amt mit.

Im Mittelpunkt steht der Komplex rund um das amtsinterne, rund 600-seitige Gutachten zur Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem". In diesem Zusammenhang gibt es mehrere Vorwürfe: Beteiligten soll laut Insidern von Anfang an klar gewesen sein, was bei der Überprüfung der AfD herauskommen sollte. Außerdem beklagte der Verfasser des ursprünglichen Gutachtens beim Personalreferat des Innenministeriums, dass Kramer ihm körperliche Gewalt angedroht habe – es soll um die Frage seines persönlichen Arbeitseinsatzes gegangen sein.

Ein entscheidender Punkt ist außerdem ein 30-seitiger Vermerk, der für die AfD entlastend gewirkt hätte, da er die sogenannte Indemnität behandelte. Kramer untersagte zum Entsetzen von Mitarbeitern handstreichartig die Verwendung dieser Zuarbeit. Der Amtspräsident soll das nach übereinstimmenden Zeugenaussagen damit gerechtfertigt haben, "dem Gegner keine Argumente liefern" zu wollen.

Kramer ist mittlerweile auch selbst in Sachen Untersuchungsausschuss aktiv geworden und hat inzwischen den sogenannten "Betroffenenstatus" erreicht. Den wollte ihm der Ausschuss zwar mehrheitlich verwehren, Kramer soll sich den "Betroffenenstatus" jedoch eingeklagt  haben. Dadurch erhält Kramer deutlich mehr Rechte: Bei Anhörungen von Zeugen darf er mit am Tisch sitzen und sogar selbst Fragen stellen. Ein Anwalt für den Ausschuss wird ihm dazu von den Steuergeldern der Bürger des Freistaats Thüringen bezahlt. Damit dürfte Kramer oder jedenfalls sein Rechtsbeistand bei der Anhörung der Zeugen am Montag anwesend sein.

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