Im Rahmen der nahenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September sind jetzt in zwei Städten Vorfälle bekannt geworden, in denen es konkrete Pannen mit den Briefwahlunterlagen gab. So haben in der Landeshauptstadt Magdeburg bereits vor wenigen Tagen Hunderte Bürger zweimal ihre Wahlunterlagen im Briefkasten vorgefunden. Nun heißt es laut Medienberichten, dass ebenfalls in Halle (Saale) "knapp 1.200 Briefwahlunterlagen" für die Landtagswahl doppelt verschickt wurden.
Der MDR berichtete am 28. August darüber, dass den zuständigen Behörden der Stadt Magdeburg beim Versenden angeforderter Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl "ein Fehler passiert" sei. So seien "insgesamt 440 Menschen" in der Landeshauptstadt zweimal ihre Unterlagen zugesendet worden.
Die betroffenen Bürger hätten demnach unmittelbar nach Bekanntwerden der Panne "bereits neue Unterlagen geschickt bekommen". Zudem seien "die Dubletten als ungültig markiert" worden. Final wurde auch die Landeswahlleitung über den Vorfall informiert.
Ein weiterer Vorfall forciert nun speziell in den sozialen Medien die Diskussionen zum Thema "Wahlsicherheit und offizielle Endergebnisse". So informierte die Verwaltung der Stadt Halle auf ihrer Webseite:
"Durch einen technischen Fehler bei einem Vertragspartner der Stadt Halle (Saale) wurden in den letzten Tagen 1.184 Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt, versendet und zugestellt. Um eine Doppelwahl (doppelte Stimmabgabe) zu verhindern, sind diese Unterlagen ungültig gesetzt worden und können nicht mehr für die Briefwahl verwendet werden."
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden daher aufgefordert, beziehungsweise darauf hingewiesen, dass sie die doppelt erhaltenen "und nun ungültigen Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen selbstständig und vollständig vernichten" sollen oder persönlich bei den städtischen Bürgerservicestellen zurückgeben könnten.
Der zuständige Kreiswahlleiter für Halle versicherte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass die Organisation der Wahl am kommenden Sonntag "jederzeit sicher gewesen sei". Auch in diesem Fall wurde die zuständige Landeswahlleiterin von Sachsen-Anhalt, Christa Dieckmann, umgehend informiert. Diese kommentierte, so der MDR, die beiden Vorfälle mit den Worten:
"Kleinere Fehler und Pannen passieren im Vorfeld jeder Wahl. Wichtig ist, dass man die Fehler erkennt und entsprechend korrigiert."
Die Verwaltungsbehörde in Halle informierte laut MDR-Bericht betroffene Bürger mit dem Hinweis:
"Wer betroffen ist, erkennt dies daran, dass den Briefwahlunterlagen ein entsprechendes Informationsschreiben des Wahlleiters beigefügt ist, das erläutert, welche Schritte zu beachten sind, damit die Ordnungsmäßigkeit der Wahl sichergestellt ist und jeder Briefwähler eine gültige Stimme abgeben kann."
Die ungültig gesetzten Wahlscheinnummern werden laut MDR "demnach auf einer Liste geführt, die den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen am Wahlsonntag vorliegt". Alle eingehenden Briefwahlunterlagen würden anhand dieser Liste geprüft und abgeglichen. Gültig sei "ausschließlich der nun erneut zugesandte Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen", so die offizielle Erklärung der Stadt Halle.
Laut Information der Stadtverwaltung gegenüber Medienagenturen wäre es daher "nicht möglich, dass bei der Wahl Stimmen mehrfach abgegeben werden" können.
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