Dobrindt will den Wohlfahrtsverbänden Mittel bei der Asylberatung streichen

Es war in den letzten Jahren ein wachsender Posten, obwohl die Zahlen der Asylbewerber zurückgingen: die unabhängige Verfahrensberatung, die die Ampelkoalition eingeführt hatte. Aber die Kürzung wird sicher noch Streitgegenstand bleiben.

Nach einer Meldung der Welt will das Innenministerium nun tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylberatung von aktuell 24,5 Millionen Euro auf 5 Millionen verringern.

Die Reduzierung ist Teil des Haushaltsplans 2027 des Innenministeriums, der aktuell im Bundestag beraten wird. Im März hatte Innenminister Alexander Dobrindt jedoch noch angekündigt, diese Zahlungen vollständig einzustellen.

Eingeführt wurde diese Förderung aus Bundesmitteln durch die Ampelkoalition im Jahr 2023. Seitdem ist der Umfang von anfänglich 15 Millionen Euro auf die erwähnten 24,5 Millionen gestiegen. Empfänger dieser Mittel sind, das ergab eine Bundestagsanfrage der AfD im Juni, vor allem die großen Wohlfahrtsverbände: das Diakonische Werk, der Paritätische, die Caritas, der Internationale Bund und die Arbeiterwohlfahrt, dazu einige unabhängige Träger.

Diese Beratung findet in Konkurrenz zu der Beratung statt, die auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchführt; über die praktischen Ergebnisse konnte die Bundesregierung in der Antwort auf diese Anfrage aber keine Aussage treffen, weil die dafür erforderlichen Daten an unterschiedlichen Stellen geführt werden.

Nach europäischen Vorgaben muss eine rechtliche Beratung von Asylbewerbern stattfinden. Diese hatte bis 2023 bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geboten; hier geht es vor allem um Information über den Verfahrensverlauf. Zum 1.1.2023 wurde dann der entsprechende Paragraf im Asylgesetz geändert, so dass der Bund verpflichtet ist, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung zu finanzieren. Das dürfte der Grund sein, warum auch im Haushalt 2027 noch fünf Millionen für diese Form der Beratung vorgesehen sind.

Das Problem dabei: gerade die großen Wohlfahrtsverbände sind selbst wirtschaftlich stark in der Betreuung von Asylbewerbern engagiert, betreiben Unterkünfte, beschäftigen Sozialarbeiter für die Flüchtlingsbetreuung. Es gibt also einen organisatorischen Anreiz, eine Beratung im Sinne des Erhalts der "Kundschaft" zu führen – und die Nähe zu den NGOs, die dann für anwaltschaftliche Vertretung sorgen, ist groß.

Nach einer Evaluation der behördenunabhängigen Beratung durch das BAMF war das vorherrschende Herkunftsland jener, die die Beratung in Anspruch nahmen, Afghanistan, gefolgt von Syrien. Und der Hauptzeitpunkt, zu dem die Beratung aufgesucht wird, ist nach Zugang des Bescheids im Asylverfahren.

Theoretisch sollte die Beratung auch auf Alternativen zum Verbleib hinweisen. Aber auch die Evaluation bietet keinen Hinweis darauf, ob das tatsächlich so umgesetzt wurde. Die Anzahl der Klagen gegen Asylbescheide legt allerdings nahe, dass das Beratungssystem insgesamt vor allem auf den Verbleib orientiert: gegen 89,9 Prozent der ablehnenden Bescheide wird Klage eingereicht. Im vergangenen Jahr waren das insgesamt 143.221 Klagen.

Dass die Finanzierung nicht völlig eingestellt wird, begründet das Innenministerium damit, es sei vorgesehen, die Beratung "in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen und künftig auf die Personengruppe der Vulnerablen zu beschränken." Als "vulnerabel" gelten in diesem Zusammenhang Opfer von Gewalt, queere Personen und psychisch Kranke. Dass eine – auch vorgegebene – sexuelle Identität hilfreich ist, um gegen einen ablehnenden Asylbescheid zu klagen, ist allerdings schon länger bekannt; der Mörder von Friedland (bzw. die ihn unterstützende NGO) hatte sich bereits 2022 darauf berufen, er sei in Litauen als Schwuler misshandelt worden, und konnte auf diese Weise seine Abschiebung verhindern.

Als problematisch kann im Zusammenhang mit dieser Finanzierung nicht nur die Interessenkollision gesehen werden; in keinem anderen Bereich des Sozialrechts gibt es auch nur ansatzweise eine derart dichte Unterstützung und eine solche Vielfalt an Beratungsangeboten. Rentner oder einheimische Wohnungslose zu unterstützen, bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen oder den Jugendämtern zu beraten, scheint keinen Statusgewinn zu bringen. Dementsprechend liegt die Zahl der Klagen etwa im Bereich des SGB II insgesamt mit etwa 53.000 Klagen jährlich nur bei etwas mehr als einem Drittel der Klagen allein im Asylbereich.

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