Die Schweiz hat ihre Praxis beim Schutzstatus S für ukrainische Staatsangehörige deutlich verschärft. Personen aus sieben als sicher eingestuften Regionen erhalten keinen automatischen Schutz mehr.
- Lwow
- Ternopol
- Iwano-Frankowsk
- Wolhynien
- Rowno
- Tschernowzy
- Transkarpatien
Damit reagiert die Regierung auf eine Neubewertung der Sicherheitslage und eine politische Einordnung bestimmter Landesteile als grundsätzlich rückkehrfähig.
Der Schutzstatus S ermöglicht es Geflüchteten aus der Ukraine, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, ohne ein reguläres Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Mit der neuen Regelung wird dieses Instrument nun restriktiver angewendet. Grundlage ist ein parlamentarischer Entscheid, der insbesondere westliche Regionen der Ukraine als für eine Rückkehr zumutbar einstuft.
Seit der Umstellung im November 2025 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 104 Gesuche abgelehnt und entsprechende Wegweisungen verfügt. Insgesamt sind rund 600 Personen von der Praxisänderung betroffen, darunter Antragsteller, deren Verfahren noch anhängig war oder die ihr Gesuch nach dem Stichtag eingereicht haben.
Nach Angaben des SEM werden Betroffene bereits im Verfahren darüber informiert, dass die Chancen auf Erteilung des Schutzstatus S in diesen Fällen gering sind. In der Folge kommt es häufig nicht zu einem formellen Entscheid. Mehr als die Hälfte der Gesuche wird zurückgezogen oder führt dazu, dass die Antragsteller die Schweiz vor Abschluss des Verfahrens verlassen.
Viele der Betroffenen reisen nach Angaben der Behörden weiter in andere europäische Staaten, insbesondere nach Deutschland oder in andere EU-Mitgliedsländer. Wie viele Personen die Schweiz tatsächlich endgültig verlassen, wird statistisch nicht erfasst.
In einzelnen Fällen, in denen nach einer Ablehnung eine Rückkehr in die Ukraine nicht möglich oder unzumutbar erscheint, wird eine vorläufige Aufnahme gewährt. Bisher betrifft dies acht Personen.
Das SEM betont zudem, dass es nach Wegweisungsentscheiden bislang nicht zu einer Zunahme von neuen Asylgesuchen gekommen sei. Die ursprünglich geäußerte Befürchtung einer zusätzlichen Belastung der Asylstrukturen habe sich damit nicht bestätigt.
Die Verschärfung der Praxis führt insgesamt zu einer stärkeren Differenzierung innerhalb der Ukraine-Fälle. Während Ukrainer aus bestimmten Regionen weiterhin regulär Zugang zum Status S erhalten, werden Gesuche aus den als sicher definierten Gebieten konsequent geprüft und häufig abgelehnt.
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