Europa

Neue EU-Parlamentsentscheidung sorgt für die Abschaffung von persönlichem Hauseigentum

Das EU-Parlament beschließt ein Gesetz zur verpflichtenden Gebäudesanierung bis 2030. Demnach müssen alte Gebäude mit neuen Heizungen und Dämmmaßnahmen für die "Klimaneutralität" ausgestattet werden. Wohnungen, die diesen Standards nicht entsprechen, dürfen zukünftig weder bewohnt noch vermietet noch verkauft werden.
Neue EU-Parlamentsentscheidung sorgt für die Abschaffung von persönlichem HauseigentumQuelle: www.globallookpress.com © Matthias Bein / ZB

Am Dienstag nahm das EU-Parlament den Gesetzesentwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden an. In der Presseerklärung "Parlament für klimaneutrale Gebäude bis 2050" ließ die EU am Dienstag mitteilen, dass dieses Vorhaben dem Wohlbefinden von Millionen Menschen in Europa dienen würde:

"Wir wollen, dass die Richtlinie die Energiearmut verringert, die Emissionen senkt und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen schafft. Dies ist eine Wachstumsstrategie für Europa, die Hunderttausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern wird."

Damit habe die faktische Abschaffung des Privateigentums an Wohnungen begonnen, erklärte das Nachrichtenportal tkp aus Österreich. Zwecks Klimarettung würde man Hausbesitzer enteignen, hieß es in dem Beitrag. Von der verpflichtenden energetischen Sanierung von "Altbauten" wären in Europa ungefähr 35 Millionen Immobilien betroffen. Der Vorschlag beträfe die Maßnahmen des Programms "Fit für 55", über die tkp bereits berichtete.

Nach der praktischen Abschaffung des privaten Autoverkehrs und der Zerschlagung der europäischen Autoindustrie durch das Verbot von Verbrennermotoren würde man mit dem neuen EU-Beschluss viele Hauseigentümer zum Verkauf zwingen, bewertete das Nachrichtenportal die Gesetzesfolgen. Die Hauseigentümer seien nicht in der Lage, die vorgeschriebenen Umbauten zur "Klimaneutralität" zu finanzieren.

Mit der neuen EU-Richtlinie wolle man die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bis 2030 optimieren, die Treibhausgasemissionen sowie den Energieverbrauch verringern und bis 2050 klimaneutral werden, so die Begründung. Demnach sollten zunächst alle Neubauten ab 2028 emissionsfrei sein und bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für von Behörden genutzte Neubauten würden die Vorgaben der Emissionsfreiheit bereits ab 2026 gelten. Ausnahmeregelungen bis zum Jahr 2032 gebe es für Gebäude, bei denen die Maßnahmen mit größeren Renovierungen verbunden seien.

Für die konkrete Umsetzung und Bewertung der Gebäude wurde das Instrumentarium von Energieeffizienzklassen angeführt. Dies ermögliche eine Einordnung der Gebäudeenergieeffizienz in die Klassen A bis G. Die Energieeffizienzklasse G entspreche dabei den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand. Solche Gebäude müssten dem Gesetzesentwurf zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen.

Eine Verbesserung der Energieeffizienz müsse jeweils entweder bei einem Verkauf des Gebäudes, einer Neuvermietung oder einer Renovierung stattfinden. Dann müssten Dämmmaßnahmen umgesetzt oder bessere Heizungsanlagen eingebaut werden.

Diese "klimaneutrale Umrüstung" von Gebäuden könnte allein in Deutschland 254 Milliarden Euro kosten, wofür in erster Linie Mieter und Eigentümer aufkommen müssten, stellte der Spiegel hierzu fest. Wie das Magazin weiter berichtete, würde das Vorhaben aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten für Hausbesitzer kontrovers diskutiert. So habe Markus Pieper von der CDU erklärt: "Das wird Hauseigentümer überfordern."

Die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus von den Grünen meinte hingegen, die Maßnahme würde den Geldbeutel von Verbrauchern schonen: "Ziel für die anstehenden Verhandlungen ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden massiv zu senken und den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen."

Der "Clou" bestünde darin, so der tkp-Artikel,

"dass eine Wohnung, die nicht den neuen Standards entspricht, 'eingefroren' wird, d.h. der Eigentümer kann sie weder bewohnen noch vermieten oder verkaufen."

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