Deutschland

Lauterbach über Corona-Maßnahmen: "Auf ein paar Wochen kommt es jetzt nicht mehr an"

Wie weiter mit den "Corona-Maßnahmen"? Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach seien diese auch weiterhin notwendig. Die aktuelle "Winterwelle" könne man noch abwarten: "Da kommt es doch jetzt nach drei Jahren Pandemie auf ein paar Wochen nicht an". Namhafte Juristen sehen das anders.
Lauterbach über Corona-Maßnahmen: "Auf ein paar Wochen kommt es jetzt nicht mehr an"Quelle: www.globallookpress.com © Bernd von Jutrczenka

Bereits am Dienstagabend hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, gefragt nach der Notwendigkeit der Corona-Maßnahmen, im ZDF gesagt:

"Ich frage mich, ob es jetzt wirklich auf ein paar Wochen ankommt, wo wir in einer so kritischen Situation sind."

Die aktuelle "Winterwelle" könne man ruhig noch abwarten:

"Da kommt es doch jetzt nach drei Jahren Pandemie auf ein paar Wochen nicht an."

Verfassungs-Experte Volker Boehme-Neßler, Professor an der Universität Oldenburg, kommentierte diese Lauterbach-Aussagen gegenüber dem Springerblatt Bild mit den Worten:

"Eine Unverschämtheit. [...] Eigentlich sagt Lauterbach damit: Wir hatten so lange Grundrechtseingriffe, dann kommt es auf ein paar Wochen mehr auch nicht mehr an – das ist aber völlig falsch, ein verfassungsrechtlicher Hammer."

Vielmehr plädiert Boehme-Neßler, dafür die Corona-Maßnahmen sofort zu beenden, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Auch der Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner, Professor an der Universität Augsburg, betont:

"Lauterbachs "Paar-Wochen-These" ist aus verfassungsrechtlicher Sicht unvertretbar. Eine Maßnahme, die sich nicht mehr rechtfertigen lässt, muss sofort aufgehoben werden, nicht erst in ein paar Wochen oder Monaten."

Das Grundgesetz fordere in der jetzigen Situation zwei Schritte, so Lindner:

"Erstens: Jede noch bestehende Maßnahme, insbesondere die Maskenpflicht, muss unverzüglich daraufhin überprüft werden, ob sie zur Bekämpfung von Corona noch erforderlich ist. Wenn nicht, ist sie – zweitens – sofort aufzuheben."

Als Konsequenz könne man die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch rechtfertigen, "die Maskenpflicht im ÖPNV oder im Fernverkehr der Bahn hingegen eher nicht mehr". Boehme-Neßler betonte zudem: "Vor Corona wäre eine Maskenpflicht zum Schutz vor Grippe nicht denkbar gewesen." Er warnte final vor einen "Wenn-die-Maßnahmen-schon -einmal-da-sind"-Umgang mit den Grundrechten.

Nachdem Virologe Christian Drosten vor kurzem von einem Ende der "Pandemie" gesprochen hatte, ist die Debatte um die Notwendigkeit der Corona-Maßnahmen neu entfacht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte auf die Drosten-Aussage hin ein Ende der verbliebenen Maßnahmen wie der Maskenpflicht gefordert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gibt sich bislang zurückhaltend und verweist auf die Zuständigkeit der Länder.

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