Deutschland

Anschlagspläne in Deutschland: OLG verurteilt mutmaßliche Agenten Irans zu jahrelangen Haftstrafen

Im Prozess gegen zwei Männer, die im Auftrag Irans Anschlagsziele in Deutschland ausgespäht haben sollen, ist vor dem Oberlandesgericht Hamburg das Urteil gefallen: Wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und versuchter Beteiligung an Mord wurden sie zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.
Anschlagspläne in Deutschland: OLG verurteilt mutmaßliche Agenten Irans zu jahrelangen Haftstrafen© Urheberrechtlich geschützt

Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat im Prozess um zwei mutmaßliche iranische Agenten ein Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte Ali S. und der Mitangeklagte Tawab M. sollen im Auftrag Teherans Mord- und Brandanschläge auf Personen in Deutschland geplant und sie zu diesem Zweck ausgespäht haben.

Die beide in Dänemark lebenden Männer wurden nun wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im Auftrag Irans und einer versuchten Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen.

Das OLG verurteilte den 54 Jahre alten Ali S. zu achteinhalb Jahren Haft. Der 43-jährige Tawab M. erhielt eine Gefängnisstrafe in Höhe von viereinhalb Jahren. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freisprüche verlangt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den langjährigen Bundestagsabgeordneten der Grünen und derzeitigen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgekundschaftet haben. Ali S. soll zudem Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen haben.

Laut Bundesanwaltschaft hatte der 54-Jährige seine Aufträge direkt von Offizieren der Quds-Brigaden erhalten, der Eliteeinheit der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), die auch für exterritoriale Operationen zuständig ist.

Ali S. habe sich dann mit Tawab M. in Verbindung gesetzt, um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen – oder zumindest dazu zu bewegen, eine andere Person dafür zu finden. Auf Letzteres habe man sich schließlich verständigt.

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