International

Nord Stream AG geht vor Gericht – mehr als 400 Millionen Euro von Versicherern gefordert

Das Betreiberunternehmen der Nord-Stream-Pipelines hat gegen zwei Versicherungsfirmen geklagt. Die Nord Stream AG fordert nach Medienangaben mehr als 400 Millionen Euro an verweigerten Versicherungszahlungen. Dabei wird auf die Sprengungen der Pipelines verwiesen.
Nord Stream AG geht vor Gericht – mehr als 400 Millionen Euro von Versicherern gefordertQuelle: Sputnik © Verteidigungskommando Dänemarks

Die Nord Stream AG hat von ihren Versicherungsfirmen mehr als 400 Millionen Euro gefordert. Wie die Financial Times und Reuters am Dienstag berichteten, war die entsprechende Klage bereits im Februar bei dem High Court of Justice in London eingereicht worden. Aus den Gerichtsdokumenten konnten die Medien erfahren, dass die Verweigerung der Versicherungszahlungen nach den Sprengungen im September 2022 als Ursache der Klage gedient hat.

Als Beklagte gelten laut Medien zwei Firmen, und zwar die in London ansässige Lloyd's Insurance Company und die europäische Niederlassung der US-amerikanischen Arch Insurance Company. Die beiden Unternehmen sollen im Rechtsstreit sowohl eigenständige Beklagte als auch Vertreter einer Gruppe kleinerer Versicherer sein, die ihre Vertragsverpflichtungen ebenfalls nicht erfüllen könnten.

Aus der Klageschrift gehe hervor, dass Nord Stream AG die Kosten der Schadensbeseitigung vorläufig auf bis zu 1,35 Milliarden Euro schätze. Die Gelder bräuchte die Firma, um die Pipelines zu entwässern, stabilisieren, vollständig reparieren und die verlorenen Gasbestände zu ersetzen. Eine der Pipelines scheine an der Stelle, an der sie beschädigt worden war, "verstümmelt und deformiert", aber "glatt und durchgeschnitten" an einer anderen Stelle zu sein.

Der Versicherungsvertrag sehe die Beseitigung von Schäden vor, die nach einer Pipelineexplosion verursacht worden seien, und decke zudem die Kosten der Unterbrechung der Gasversorgung, wurde in den Medien betont. Die Entschädigung dürfe aber verweigert werden, wenn die Pipelines durch die Sabotage eines Staates zerstört würden. Solche Fälle seien von der Versicherung nicht abgedeckt. Die Ermittler waren jedoch nicht in der Lage, die Täter der Sabotage festzustellen. Im Februar hatten Schweden und Dänemark ihre Ermittlungen eingestellt.

Mehr zum Thema – Sabotage, aber kein Grund für Strafverfahren: Dänemark stellt Nord-Stream-Ermittlungen ein

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.