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Geheimdienstreform: Online-Durchsuchungen, Zugriff auf Haushaltsgeräte, Datenspeicherung

Am Mittwoch, dem 12. August 2026, hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste vorgestellt. Die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes sollen dabei deutlich ausgeweitet werden. Künftig soll der BND unter anderem Zugriff auf IT-Systeme wie Mobiltelefone, Laptops und vernetzte Haushaltsgeräte erhalten. Inhaltsdaten sollen bis zu sechs Monate, Metadaten bis zu zwölf Monate gespeichert werden dürfen.

Zudem soll der BND Erkenntnisse leichter an Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr weitergeben können. Bei Bedrohungen sollen künftig auch aktive Maßnahmen möglich sein, darunter Online-Durchsuchungen, Eingriffe in IT-Systeme, Sabotage von Infrastruktur oder das Abschalten von Servern "staatlicher Hackergruppen und Desinformationsakteuren". Um die erwartete Datenflut zu bewältigen, soll die Analyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisiert werden. Die Kontrolle der Nachrichtendienste werde in einer einzigen Behörde gebündelt.

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