Russland

Rostow am Don: Russlanddeutscher postum wegen NS-Verbrechen verurteilt

Ein Gericht in der südrussischen Metropole hat einen bereits verstorbenen russlanddeutschen NS-Täter des Völkermords für schuldig gesprochen. Es folgte damit dem in Weißrussland und Russland geltenden juristischen Prinzip "ohne Verjährungsfrist", das NS-Verbrechen auch nach dem Tod der Verdächtigen weiterverfolgt.
Rostow am Don: Russlanddeutscher postum wegen NS-Verbrechen verurteilt© Stadtverwaltung Rostow am Don

Der Angeklagte vor dem Rostower Bezirksgericht, ein Russlanddeutscher namens Helmut Oberlander oder (nach anderer Transkription) Oberländer, war bereits im Jahr 2021 in Kanada verstorben. Gemäß dem Prinzip der russischen (und weißrussischen) Ermittlungsbehörden, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Untersuchungen auch nach dem Tod der mutmaßlichen Täter fortzuführen, begann Ende Juli 2026 der Prozess gegen den toten kanadischen Staatsbürger.

Oberländer war 1924 im Mennoniten-Dorf Halbstadt (heute Molotschansk im Gebiet Saporoschje) zur Welt gekommen. Im Zuge der stalinistischen Repressionen wurde ein Teil seiner Familie nach Sibirien zwangsverschickt. Oberländer selbst entging der Zwangsumsiedlung durch den raschen Vormarsch der Wehrmacht nach dem Überfall 1941.

Er war fortan als Dolmetscher für das Sonderkommando 10a der Einsatzgruppe D der Sicherheitspolizei und des SD tätig, einer Todesschwadron, die im besetzten Südteil der Sowjetunion Massenmorde beging. Der Mord an fast 100.000 Menschen geht auf ihr Konto.

Nach dem Krieg gelang es Oberländer, seine Mitgliedschaft im SS-Sicherheitsdienst zu verheimlichen und nach Kanada auszuwandern. Oberländer, der auf der Liste der meistgesuchten Kriegsverbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums stand, wies eine Schuld an den Morden seiner Einheit immer zurück. Er sei als Minderjähriger unter Todesdrohung zwangsverpflichtet worden und habe lediglich als Dolmetscher fungiert, beteuerte er.

Ermittlungen wegen des Erschleichens der kanadischen Staatsbürgerschaft kamen gegen Oberländer in seinem neuen Heimatland erst in den 2000er Jahren voran. Bevor der Entscheid zur Ausweisung aus Kanada durchgesetzt werden konnte, starb Oberländer im September 2021.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Russland bereits die Auslieferung Oberländers gefordert. Aufgrund von Archivmaterialien des FSB hatten die russischen Behörden damals ein Ermittlungsverfahren wegen des vielfachen Kindermordes im Waisenhaus von Jeisk im Oktober 1942 eingeleitet.

Die Untersuchungen gegen den SS-Dolmetscher wurden auch nach dessen Tod fortgeführt. Dabei nahm man unter anderem auch eine forensische Porträtuntersuchung sowie erbeutete deutsche Dokumente zu Hilfe, die Aufschluss über die Struktur des Sonderkommandos 10a gaben.

Nun kam das Rostower Bezirksgericht vergangenen Dienstag aufgrund der Aktenlage und von Zeugenaussagen zu dem Schluss: Helmut Oberländer hat sich während des Zweiten Weltkriegs des Völkermordes an Sowjetbürgern in den Regionen Rostow und Krasnodar schuldig gemacht.

Für das Gericht steht fest, dass der Verstorbene persönlich am Tod von über 3.200 Menschen schuld ist, an deren Exekution er nachweislich beteiligt war. Es handelt sich um die Hinrichtung von Zivilisten und Kriegsgefangenen in Molotschansk, Rostow am Don und Dörfern im Gebiet Krasnodar, darunter Zemdolina, Gaiduk und Abrau-Djurso. Auf die Verkündung eines Strafmaßes verzichtete das Gericht aus naheliegenden Gründen.

Am selben Tag fand in Rostow auch eine Gedenkveranstaltung für die von den deutschen Besatzern in der Smijowka-Schlucht (Змиёвская балка) ermordeten Juden statt. Während einer Pressekonferenz erklärte Witali Lapschitschew vom Projekt "Keine Verjährungsfrist" ("Без срока давности"), dass die Verurteilung Oberländers ein Signal an alle NS-Täter sei, die sich in westlichen Ländern noch versteckt hielten. Ihre Bestrafung sei letztlich unausweichlich.

Zugleich kritisierte der Experte die mangelhafte Ahndung von NS-Verbrechen im Westen: "Die Weigerung der Länder, in denen sich diese Verbrecher verstecken, eine faire Untersuchung gegen sie durchzuführen, schafft einen Präzedenzfall für die Verherrlichung der Nazis." Entscheidungen aufgrund einwandfreier Beweise wie die des Rostower Gerichts leisteten Widerstand gegen diese Tendenzen.

Mehr zum Thema – Weißrussland fordert BRD zur Ahndung von NS-Verbrechen auf

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.